Hygiene

Alle mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Verbindung kommenden Anlagenteile sind nach DIN 1988 T 2 Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes.

Kunststoffrohre müssen den KTW-Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes entsprechen.

Werkstoff:

Die hygienische Unbedenklichkeit des fusiotherm®-Rohrleitungssystems wird durch die Prüfzeugnisse des Hygiene-Institutes Gelsenkirchen neutral belegt. Die Eignung für Trinkwasserleitungen im Kalt- und Warmwasserbereich wird durch laufende Prüfungen bestätigt.

Verarbeitung:

Bei der Verarbeitung des Rohrleitungssystems werden keine hygienisch bedenklichen Zusatzstoffe benötigt. Die Verbindung erfolgt stoffschlüssig durch Fusion.

Trinkwasser - unser edelstes Lebensmittel:

Auch der zunehmende Einsatz von PP im Lebensmittel-Verpackungsbereich beweist die hygienischen Qualitäten dieses Werkstoffes.

Sie machen fusiotherm® zur optimalen Verpackung für eines der edelsten Lebensmittel - dem Trinkwasser.